Zuchtzulassung

 

Um mit einer Neufundländerhündin im Allgemeinen Deutschen Klub für Neufundländer e.V. Züchten zu dürfen, muss eine Zuchtzulassung vorliegen.

In der Zuchtordung ist u.a. geregelt:

Zur Zucht werden nur Neufundländer oder Landseer zugelassen, welche dem Rassestandard Nr. 50 D oder 226 D der FCI entsprechen und in das Zuchtbuch des ADKN oder in ein vom ADKN anerkanntes Zuchtbuch eingetragen sind.

Zuchthündinnen und Deckrüden müssen auf zwei Zuchtschauen (Nat./Internationalen- Zuchtschauen oder Spezialzuchtschauen für Neufundländer und Landseer) von einem ADKNSpezialrichter für Neufundländer und Landseer in der Junghund- od. Offenen-Klasse mindestens die Formwertnote „Sehr gut“ erhalten haben.

Die Bestimmungen des ADKN über die Bekämpfung der Hüftgelenksdysplasie (HD) und Ellenbogendisplasie (ED) müssen voll erfüllt sein. Hierzu müssen Röntgenbilder erstellt werden, die bei einem Gutachter dann ausgewertet werden.

Die Zuchtzulassung erfolgt aufgrund einer Zuchtzulassungsprüfung, die von zwei durch den ADKN autorisierten Spezialzuchtrichtern durchgeführt wird. Die Zuchtzulassungsprüfungen werden anlässlich der Spezialzuchtschauen des ADKN oder anlässlich der Veranstaltungen in den Landesgruppen durch den Klub durchgeführt.

Zuchtzulassung durch den ADKN Seite 1
Zuchtzulassung durch den ADKN Seite 1

Zuchtzulassung durch den ADKN Seite 2
Zuchtzulassung durch den ADKN Seite 2

 

Silvia und Roland Reis, Obernburg